Plastics - Methyl methacrylate-acrylonitrile-butadiene-styrene (MABS) moulding and extrusion materials - Part 1: Designation system and basis for specifications (ISO 19066-1:2014)
In diesem Teil von ISO 19066 wird ein Bezeichnungssystem fur thermoplastische Methylmethacrylat-Acrylnitril-Butadien-Styrol (MABS)-Formmassen festgelegt, das als Grundlage fur Spezifikationen dienen kann. MABS-Formmasse-Typen werden mit Hilfe eines Einteilungssystems voneinander unterschieden, das auf geeigneten Wertebereichen der kennzeichnenden Eigenschaften: a) Vicat-Erweichungstemperatur; b) Schmelze-Volumenfliesrate; c) Charpy-Kerbschlagzahigkeit; und d) Zug-Modul; und auf Informationen uber Zusammensetzung, vorgesehene Anwendung und/oder Verarbeitungsverfahren, wichtige Eigenschaften, Additive, Farbstoffe, Full- und Verstarkungsstoffe beruht. Dieser Teil von ISO 19066 ist anwendbar auf alle Methylmethacrylat-Acrylnitril-Butadien-Styrol-Formmassen mit einer kontinuierlichen Phase vorwiegend auf der Basis von Copolymeren des Styrols (und/oder alkylsubstituierten Styrols), Acrylnitrils und Methylmethacrylats und einer dispersen elastomeren Phase auf der Basis von Butadien. Er gilt fur gebrauchsfertige MABS-Formmassen in Form von Pulver, Granulaten oder Pellets, nicht modifiziert oder modifiziert mit Farbstoffen, Additiven, Fullstoffen usw. Es soll nicht unterstellt werden, dass Formmassen mit gleicher Bezeichnung notwendigerweise auch das gleiche Leistungsverhalten aufweisen. Dieser Teil von ISO 19066 enthalt keine technischen Daten, Leistungsangaben oder Daten zu Verarbeitungsbedingungen, die moglicherweise notwendig sind, um eine Formmasse fur eine spezielle Anwendung und/oder ein bestimmtes Verarbeitungsverfahren zu spezifizieren. Wenn derartige zusatzliche Eigenschaften erforderlich sind, werden sie, soweit moglich, in Ubereinstimmung mit den in ISO 10366-2 festgelegten Prufverfahren bestimmt. Um eine thermoplastische Formmasse fur eine bestimmte Anwendung zu spezifizieren oder eine reproduzierbare Verarbeitung sicherzustellen, konnen zusatzliche Anforderungen im Daten-Block 5 festgelegt werden (siehe 3.1).