Diese Internationale Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung der Aktivitätskonzentration von 210Po mittels Alphaspektrometrie in allen Arten von natürlich vorkommendem Wasser fest. Die Nachweisgrenze dieses Verfahrens richtet sich nach dem Volumen der Probe, der Messdauer, der Zählrate des Nulleffekts sowie der Ausbeute. Im Fall von Trinkwasser wird die Analyse üblicherweise anhand der Rohprobe und ohne Filterung oder andere Vorbehandlung durchgeführt. Zur Entfernung von enthaltenem Material wird eine Filterung mit einer Porengröße von 0,45 µm empfohlen. Die Analyse unlöslicher Bestandteile erfordert einen Mineralisierungsschritt, der in dieser Internationalen Norm nicht behandelt wird (siehe NF M 60-790-4). In diesem Fall wird die Bestimmung mit den unterschiedlichen erhaltenen Phasen durchgeführt. Die endgültige Aktivität ist dann die Summe aller gemessenen Aktivitätskonzentrationen.