Diese Internationale Norm legt ein Verfahren zur gleichzeitigen Bestimmung der Aktivitätskonzentration verschiedener Gammastrahlen mit Energien von 40 keV < E < 2 MeV emittierender Radionuklide in Wasserproben mittels Gammaspektrometrie unter Zuhilfenahme von Germanium-Detektoren mit hoher Energieauflösung in Verbindung mit einem Vielkanalanalysator fest. ANMERKUNG Auch die Bestimmung der Aktivitätskonzentration von Radionukliden, die Gammastrahlen mit Energien unter 40 keV und über 2 MeV emittieren, ist im Anwendungsbereich dieser Internationalen Norm möglich, sofern sowohl die Kalibrierung des Messsystems als auch die Abschirmung an diesen Zweck angepasst ist. Diese Internationale Norm umfasst die Verfahren zur Energiekalibrierung, zur Bestimmung der energieabhängigen Empfindlichkeit des Messsystems, zur Analyse der Spektren und zur Bestimmung der Aktivitätskonzentration der verschiedenen Radionukliden in der untersuchten Probe. Sie ist nur auf homogene Proben anwendbar. Proben mit Aktivitäten, die typischerweise zwischen 1 Bq und 104 Bq liegen, können so gemessen werden, d. h. ohne Verdünnung oder Konzentrierung der Probe und ohne spezielle (elektronische) Geräte. Abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Energie der Gammastrahlen und der Emissionswahrscheinlichkeit, der Größe und Geometrie der Probe und des Detektors, der Abschirmung, der Messdauer und anderer Versuchsparameter, sollte die Probe durch Eindampfen konzentriert werden, wenn Aktivitäten unter etwa 1 Bq gemessen werden müssen. Auch wenn die Aktivität erheblich höher ist als 104 Bq, sollte die Probe entweder verdünnt sein oder ein Aliquot der Probe sollte genommen werden oder der Abstand zwischen Quelle und Detektor sollte vergrößert werden oder eine Korrektur der Pile-up-Effekte sollte vorgenommen werden.