Diese Norm legt Anforderungen an Handschuhe fest, die den Benutzer gegen Chemikalien und/oder Mikroorganismen schützen und definiert die benutzten Begriffe.
Diese Norm ist in Verbindung mit EN 420 anzuwenden.
Diese Norm legt keine Anforderungen zum Schutz gegen alle m?glichen Gefahren durch mechanische Beanspruchungen fest. Jedoch enth?lt sie eine Anforderung an Angaben zu den folgenden mechanischen Prüfungen: Abriebfestigkeit, Schnittfestigkeit, Weiterrei?- und Stichfestigkeit in ?bereinstimmung mit den Prüfverfahren in den Abschnitten 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4 der EN 388:1993.
Diese Norm legt keine Anforderungen zum Schutz gegen Gefahren durch Hitze oder ionisierende Strahlen fest. Sofern bei der Benutzung diese Schutzarten gefordert werden, sind EN 407 bzw. EN 421 anzuwenden.