Diese ?NORM regelt die Abrechnung von Betriebskosten, Kosten gemeinsamer Anlagen, Kosten der Erhaltung und Verbesserung sowie sonstiger Aufwendungen für Geb?ude mit mindestens drei Nutzungsobjekten, von denen mindestens eines den Abrechnungsvorschriften des Mietrechtsgesetzes (MRG), des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) oder des Wohnungseigentumsgesetzes 1975 (WEG 1975) unterliegt.