Diese ?NORM legt die Farben und Farbgrenzen für Lichtzeichen fest, welche auf den Leuchtfel-dern von Signalgebern nach ?NORM V 2010 erscheinen.
Für die Regelung des Stra?enverkehrs im Sinne der Stra?enverkehrsordnung 1960 werden Lichtzei-chen in den Farben ROT, GELB, GR?N verwendet.
Die Farbgrenzen dieser Lichtzeichen sind in den folgenden Tabellen und Diagrammen festgelegt.