1.1 Diese Norm gilt für Heizkessel nach EN 303 Teil 1 mit ?lzerst?ubungsbiennern nach EN 267 bis zu einer Nennw?rmeleistung von 300 kW, die für die Verteuerung von flüssigen Brennstoffen — deren Viskosit?t am Brennereintritt (5,5 + 0,5)mm2/s bei 20°C und deren Dichte 0,83 bis 0,86 g/cm3 bei 15°C betr?gt — sowie für Kerosin — mit einer Viskosit?t von 1,3 bis 2,9 mm2/s bei 20°C und einer Dichte von 0,77 bis 0,80 g/cm3 bei 15°C — bestimmt sind.
Die Festlegungen dieser Norm gelten für Heizkessel, die auf einem anerkannten Kesselprüfstand nach den Prüfregeln von EN 304 zu prüfen sind.
1.2 Diese Norm hat den Zweck, die für Heizkessel für flüssige Brennstoffe notwendigen heiztechnischen Anforderungen festzulegen.