Mit der europaischen Richtlinie 2001/18/EG uber die absichtliche Freisetzung gentechnisch veranderter Organismen (GVO) in die Umwelt wird ein Monitoring der Auswirkungen von gentechnisch veranderten Organismen und ihrer Verwendung auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt vorgeschrieben, um eventuelle negative Wirkungen fruhzeitig zu erkennen. In der Ratsentscheidung 2002/811/EG sind weiterfuhrende Leitlinien zur Umsetzung des Monitorings festgelegt worden. Weitere Hinweise auf die allgemeinen Anforderungen an ein Monitoring und seine Durchfuhrung werden in dieser Richtlinie gegeben. Die Richtlinie soll beim Monitoring der Wirkungen von gentechnisch ver