Dieses Dokument legt die Entnahmestelle einer Laborprobe innerhalb eines Lederstücks sowie das Verfahren der Beschilderung und Kennzeichnung der Laborproben für die zukünftige Identifizierung fest. Sie gilt für alle Lederarten von Säugetieren ungeachtet der angewendeten Art der Gerbung. Sie gilt nicht für Leder von Vögeln, Fischen, Reptilien oder Pelze.