Diese Europ?ische Vornorm legt die Verfahren zur quantitativen Bestimmung des Anteils der Bestandteile von Zement nach ENV 197-1 fest.
Das erste 1n Abschnitt 6 angegebene Verfahren gilt für alle Zemente unabh?ngig von Anzahl und Art ihrer Bestandteile. Es handelt sich um ein selektives L?sungsverfahren, welches als Referenzverfahren für den fast stets gegebenen Fall gilt, daS die einzelnen Bestandteile, deren Anzahl 1m allgemeinen nicht bekannt ist, nicht zum gleichen Zeitpunkt wie der Zement einzeln zur Verfugung stehen.
Jedes andere Verfahren mit gleicher Zielsetzung darf als Alternativverfahren angesehen werden, wenn anhand einer entsprechenden statistischen Berechnung nachgewiesen werden kann, daB vergleichbare Ergebnisse mit diesen Verfahren erzielt werden k?nnen.
Wenn die Prüfstelle 1n einzelnen F?llen darüber informiert wurde, daS
- der Zement nur zwei Bestandteile enth?lt, vereinfacht sich das Verfahren erheblich, da es ausreicht, den Anteil des Erstarrungsreglers R zu bestimmen. Damit Ist auch der Klinkeranteil bekannt;
- der Zement nur drei Bestandteile enth?lt, das hei?t Erstarrungsregler, Klinker und einen der drei folgenden Stoffe: Hüttensand, Puzzolan oder Flugasche, darf eines der Verfahren nach Abschnitt 7 angewandt werden. Alle 1n diesem Abschnitt angegebenen Verfahren sind Alterna-tlvverfahren des in Abschnitt 6 dargelegten Referenzverfahrens.
ANMERKUNG:
In den 1n dieser Vornorm angegebenen Verfahren
wird der in ENV 197-1:1992 in 4.2 definierte
Begriff "Hüttensand (granulierte Hochofenschlacke)" als "Hüttensand" bezeichnet.