Diese ?NORM dient zum Aufbau eines digitalen Leitungskatasters und als Grundlage der Strukturierung sowie der ?bermittlung seiner Inhalte. Sie regelt einerseits die Abgabestruktur der Leitungsdaten der Leitungsbetreiber an die jeweilige Leitungskatasterstelle, andererseits die Abgabestruktur des aggregierten Leitungskatasters an diverse Nutzer. Sie stellt ein Angebot dar, viele Inhalte zu übermitteln, wenige davon sind obligatorisch.
Für einen digitalen Leitungskataster, insbesondere für dessen Erstellung, Fortführung und Nutzung sowie für den Aus-tausch digitaler Daten, sind Inhalte aus den Anlagendokumentationen der zust?ndigen Anlagenbetreiber erforderlich. Die Inhalte des Leitungskatasters werden sich in der Regel von den zur Betriebsführung notwendigen, detailreichen Doku-mentationen (z.B. Werkspl?nen) wesentlich unterscheiden. Zur Erstellung eines Leitungskatasters sind nur Auszüge aus Leitungs-Bestandsdokumentationen verwendbar, die die naturgetreue Lage repr?sentieren. Ma?pfeile und detaillierte Leitungsbeschreibungen sind nicht zu übergeben, generalisierte Darstellungen sowie verzerrte (gespreizte) Kabeldar-stellungen sind zur Erstellung eines Leitungskatasters nicht geeignet und daher nicht Gegenstand dieser ?NORM.
In speziellen F?llen (Absprache zwischen Sender und Empf?nger) ist die ?bermittlung von detaillierten Leitungsinforma-tionen auch mit den in dieser ?NORM definierten Inhalten m?glich.
Die Attribute für den Objektstamm ?Trassen" sind nur dann zu übermitteln, wenn die gesetzten Attribute für alle Inhalte des betroffenen Objektes stehen, sofern in der ?NORM nicht auf die M?glichkeit von Ausnahmen verwiesen wird.
In Erg?nzung zu den ?NORMEN A 2260 und A 2261-1 wird definiert, dass Defaultwerte in fakultativen Attributen be-deuten, dass diese Werte Gültigkeit besitzen, auch wenn das Attribut in der konkreten ?bermittlung nicht enthalten ist.
Ist über den Wert eines übermittelten Attributes keine Aussage m?glich, ist das Attribut nicht zu senden oder der Wert "Null" zu setzen.
Werden nicht explizit andere Festlegungen getroffen, gelten als Einheiten Meter und Neugrad.
Die in der Objektsammlung angeführten Grafikbeispiele sind keine Darstellungsrichtlinie, sondern sollen lediglich die Beschreibung der Objekte unterstützen.
Zur Erleichterung des Verst?ndnisses im Umgang mit Begriffsbestimmungen zum Leitungskataster sollen die in Ab-schnitt 3 angeführten Erl?uterungen dienen.