Die vorliegende ?NORM ist für die Fernüberwachung von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen anzuwenden und be-handelt:
- Notruf-Wefterleitung und Herstellung einer Sprechverbindung zwischen Fahrk?rben von Aufzügen und Fernüberwa-chungszentralen,
- Fernwirken,
- Anlagenüberwachung,
- Betriebskontrollen.
Die Systeme zur Fernüberwachung bestehen aus einer Fernüberwachungszentrale und Einrichtungen bei den angeschlos-senen Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen.
Fehler im Fernüberwachungssystem dürfen die Sicherheit der angeschlossenen Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige nicht beeintr?chtigen. Die Abfrageschaltung der Aufzugssteuerung muss den ?NORMEN EN 81-1 bzw. -2:1999-04, jeweils An-hang H, die Abfrage von der Sicherheitskette bei Fahrtreppen und Fahrsteigen muss ?NORM EN 115:1995-05, Anhang A entsprechen.
Ein Abschalten der Anlagenüberwachung w?hrend Prüf- und Wartungsarbeiten ist zul?ssig, wenn sichergestellt ist, dass sp?testens nach 24 Stunden ein selbstt?tiges Wiedereinschalten oder eine selbstt?tige Meldung an die Fernüberwachungs-zentrale erfolgt. Die Notruf-Weiterleitung und die Sprechverbindung dürfen von dieser Abschaltung nicht betroffen sein.