Diese ?NORM gilt für Einrichtungen zur digitalen Projektionsradiographie. Dazu geh?ren R?ntgeneinrichtungen, die mit Speicherfolien oder mit Halbleiter-Bildempf?ngern arbeiten. Für Teilkomponenten des digitalen Radiographiesystems gibt es bereits Normen. Die Prüfungen dieser Komponenten sind deshalb nicht Gegenstand dieser ?NORM.
Sie ist nicht für die digitale BikJverst?rker-Radiographie, die digitale Mammographie und die digitale Dentalradiographie an-wendbar. Die anwendungsorientierte, organspezifische Bildverarbeitung wird nicht geprüft.
In Anhang B werden Grenzwerte für die einzelnen Kenngr??en nach dem derzeitigen Stand der Technik angegeben. Diese ?NORM beschreibt die Durchführung der Abnahmeprüfung zur Feststellung der Bildqualit?t von digitalen Radiographiesy-stemen. Sie gibt an, welche Kenngr??en bei der Abnahmeprüfung bestimmt werden und wie und mit welchen Hilfsmitteln die Prüfung durchgeführt wird. Durch die Abnahmeprüfung soll sichergestellt werden, dass bei dem vorgesehenen Betrieb die erforderliche Bildqualit?t mit einer m?glichst geringen Strahlenexposition der Patienten erreicht wird.
Für die Konstanzprüfung sind im Rahmen der Abnahmeprüfung unter Verwendung der für die Konstanzprüfung vorgesehe-nen Prüfmittel Bezugswerte festzulegen. Die Durchführung der Konstanzprüfung wird in einer weiteren ?NORM geregelt.