Diese ?NORM ist anzuwenden für Rohre, Rohrverbindungen und Formstücke aus gefüllten Reaktionsharz-Formstoffen (Polymerbeton). Sie werden drucklos betrieben und vorwiegend unterirdisch verlegt.
ANMERKUNG:
Für den Werkstoff wird die Abkürzung PRC verwendet.
Rohre gem?? dieser ?NORM sind durch ihren festgelegten Innendurchmesser nach (siehe Abschnitt 4) sowie durch das Herstellungsverfahren charakterisiert.
Rohre, Rohrverbindungen und Formstücke gem?? dieser ?NORM müssen auch den Anforderungen des Teiles 2 dieser ?NORM, in dem auch die Festlegungen für die Kennzeichnung gem?? § 3 (2) Normengesetz 1971 enthalten sind entspre-chen.
Für die Trinkwassertauglichkeit sind entsprechende Nachweise gem?? ?NORM B 5014 und den einschl?gigen Richtlinien und Gesetzen zu bringen. Hinsichtlich der Abwassertauglichkeit wird auf die in Teil 2 dieser ?NORM enthaltenen Anforde-rungen verwiesen.