Diese ?NORM enth?lt Bestimmungen für Aufbereitungsanlagen für Wasser von Hallenb?dern und künstlichen Freibeckenb?dern, die nicht ausschlie?lich privat genutzt werden, mit einer Wassertemperatur von h?chstens 32 °C, bei Warmbecken bis 35 °C. Durch die Einhaltung der folgenden Bestimmungen wird die in ?NORM M 6215 geforderte Beschaffenheit des Beckenwassers sichergestellt. Diese ?NORM ist nicht auf Saunatauchbecken (siehe ?NORM M 6219-1) und Warmsprudelbecken (siehe ?NORM M 6220-1) anzuwenden.