Dieser Teil der ?NORM ist auf zementgebundene Werkstoffe bzw. auf aus diesen Werkstoffen hergestellte Anlagenteile, soweit sie in der Trinkwasserversorgung von der Gewinnungsanlage bis zur Entnahmestelle (Zapfstelle) beim Verbrau-cher mit Trinkwasser in Berührung kommen, anzuwenden.
Diese ?NORM ist anzuwenden, wenn die eingesetzten Stoffe (zB Ausgangsstoffe, Hilfsstoffe) gem?? § 28 bzw. § 30 Lebensmittelgesetz 1975 (LMG 1975) bzw. gem?? der ?NORMEN in Anhang A zul?ssig sind und s?mtlichen einschl?gi-gen Verordnungen zum Lebensmittelgesetz 1975 entsprechen.
Dichtungen aus organischen Werkstoffen sind gem?? ?NORM B 5014-1 zu prüfen.