Diese ?NORM ist vom Bewilligungsinhaber in jenen F?llen anzuwenden, wo die M?glichkeit besteht, dass Personen beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen einer Strahlenexposition durch Inkorporation ausgesetzt werden. Diese ?NORM ist nicht auf Radon am Arbeitsplatz anzuwenden.
ANMERKUNG:
Besteht der Verdacht, dass nicht strahlenexponierte Personen einer unzul?ssigen Inkorporation ausgesetzt waren,
k?nnen die Messverfahren nach 5.1 angewendet werden.
Die Ermittlung der Effektivdosis bzw. von Organ-?quivalentdosen nach Inkorporation radioaktiver Stoffe muss in zwei aufeinander folgenden Schritten durchgeführt werden, da diese Dosisgr??en nicht unmittelbar messbar sind:
(1) Messung der Aktivit?t radioaktiver Stoffe im K?rper bzw. in Ausscheidungen oder Messung der Konzentration radioaktiver Stoffe in der Luft und
(2) Bewertung der Messergebnissean Hand der Inkorporationsbedingungen und Berechnung der Effektivdosis bzw. von Organ-?quivalentdosen.