Die vorliegende ?NORM ist anzuwenden für die Kennzeichnung von sichtbar bzw. leicht zug?nglich (zB in Zwischendek-ken) verlegten Rohrleitungen nach deren Inhalt
Diese Kennzeichnung ist im Interesse der Sicherheit, der sachgerechten Instandhaltung und der Brandbek?mpfung un-erl?sslich. Sie soll auch auf Gefahren hinweisen, um Unf?lle, Gesundheitssch?digungen oder Sachsch?den zu vermei-den.
Rechtsvorschriften, die für bestimmte Bereiche andere Vorgaben über die Kennzeichnung von Stoffen, Gefahren, Ger?-ten u.dgl enthalten, werden nicht berührt.
Für die Farbkennzeichnung von haustechnischen Anlagen ist die ?NORM H 5020 anzuwenden.
Für medizinische Gase hat die Kennzeichnung von Leitungen gem?? ?NORM EN 737-3 + A1 + AC bzw ?NORM EN 739 zu erfolgen
ANMERKUNG:
Die Umstellung der Farbkennzeichnung von Leitungen für medizinische Gase ist bis zum 1 J?nner 2004 ausgesetzt
Damit soll durch eine farbneutrale Phase eine problemlose Umstellung auf das neue Farbsystem nach ?NORM
EN 739 (entspricht ?NORM EN 1089-3 + A1) erm?glicht werden. Eine detaillierte Regelung ist der ONR 112005 zu
entnehmen