Diese ?NORM enth?lt die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, zu denen auch Leistungen der Hau-stechnik geh?ren1).
Die Bestimmungen dieser ?NORM sollen zusammen mit den im Vertrag anzuführenden Normen (z.B. ?NORMEN tech-nischen Inhaltes) die gleich bleibenden Vertragsbestimmungen von Bauvertr?gen bilden. Die jeweiligen besonderen Bestimmungen des Bauvertrages für den Einzelfall haben die Bauleistungen selbst und die n?heren Umst?nde der Lei-stungserbringung festzulegen. In der Gesamtheit soll damit eine vollst?ndige Beschreibung und eindeutige Festlegung der vereinbarten Bauleistung erzielt werden.