Diese ?NORM enth?lt die Anforderungen an graphische Symbole für die ?ffentlichkeitsinformation, die in Au?en- und Innenr?umen, an ?ffentlich zug?nglichen Orten, in Druckwerken oder in Bereichen, die vorwiegend der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Touristik oder dgl. dienen, zum Zweck der Information vorgesehen sind.
Um eine m?glichst eindeutige und einheitliche Informationsvermittlung auf breiter Basis zu erm?gli-chen, ist diese ?NORM nach M?glichkeit auch in anderen Bereichen, wie z. B. in Betrieben, für Ger?-tebeschreibungen und Betriebsanleitungen, anzuwenden. Dabei sind in diesen Bereichen bereits vorge-gebene Bedingungen, wie Rechtsvorschriften und l?ngst eingepr?gte Symbole (Konventionen), durch geeignete ?bergangsregelungen zu berücksichtigen.
Die bei Verboten vorgesehene Durchstreichung darf auch von links oben nach rechts unten ausge-führt werden. Dabei ist sowohl das zu durchstreichende Symbol als auch das Negationselement (der Verneinungsbalken, Symbol Nr. 51) seitenverkehrt auszuführen. Auf einheitliche Durchstreichungs-richtung von Symbolen innerhalb eines Anwendungsbereiches ist zu achten.