Diese Internationale Norm gilt für handelsübliche Zmkoxid-Eugenol-Zemente und modifizierte Zinkoxid-Eugenol-Zemente, die in der restaurativen Zahnheilkunde zur provisorischen und dauernden Befestigung sowie für provisorische Füllungen und Unterfüllungen Anwendung finden. Au?erdem gilt diese Internationale Norm auch furZemente ohne Eugenol, bestehend aus Zinkoxid und aromatischen ?len für provisorische Füllungen