1.1 Diese?NORM ist fürmedizinische Gammabestrahlungsanlagen, die für therapeutische Zwecke einschlie?lich derstereo-taktischen Strahlenbehandlung (Gamma-Knife) benutzt werden, anzuwenden.
1.2 Konstanzprüfungen entsprechend dieser ?NORM dürfen entfallen, wenn durch konstruktive Ma?nahmen sichergestellt ist, da?
- mindestens arbeitst?glich automatisch geprüft wird, ob der Zahlenwert des jeweiligen Qualit?tsmerkmals noch inner-halb der dem Benutzer bekannten Toleranzen liegt und
- eine Fehlfunktion der Prüfvorrichtung unmi?verst?ndlich und deutlich erkennbar angezeigt wird.
Ist eine solche automatische Prüfvorrichtung zwar vorhanden, weist aber keine Anzeige für deren Fehlfunktionen auf, so mu? mindestens arbeitst?glich die Korrektheit der Funktion der Prüfvorrichtung überprüft werden.