Die in dieser ?NORM festgelegten technischen Lieferbedingungen sind für alle in der Bauindustrie verwendeten anodisch oxidierten Erzeugnisse (die Bezeichnungen ?anodisch oxidieren", ?anodisieren" oder ?eloxieren" (?Eloxal" mit allen Abwand-lungen) sind gleichbedeutend) aus Reinstaluminium, Reinaluminium und Aluminiumlegierungen in Form von Walz-, Strang-press-, Guss- oder Schmiedererzeugnissen (im Folgenden kurz ?Aluminium" genannt) anzuwenden. Sie k?nnen sinngem?? auch für andere Aluminiumgegenst?nde ab Klasse 10 (siehe Tabelle 3) Anwendung finden.
Diese ?NORM gilt nicht für technische Aluminiumerzeugnisse, die nach dem Hartanodisierverfahren (siehe ?NORM C 2500) behandelt werden.
?NORM EN 12373-1 beschreibt, wie Anodisierauftr?ge zu spezifizieren sind, z?hlt eine Reihe von Eigenschaften von an-odischen Oxidschichten auf und gibt die Prüfvorschriften dazu bekannt. ?NORM C 2531 hingegen spezifiziert die Mindest-anforderungen.