Diese ?NORM enth?lt die Anforderungen an graphische Symbole für die ?ffentlichkeitsinformation, die in Au?en- und Innenr?umen, an ?ffentlich zug?nglichen Orten, in Druckwerken oder in Bereichen, die vor-wiegend der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Touristik oder dergleichen dienen, zum Zweck der Infor-mation vorgesehen sind.
Um eine m?glichst eindeutige und einheitliche Informationsvermittlung auf breiter Basis zu erm?glichen, ist diese ?NORM nach M?glichkeit auch in anderen Bereichen, wie z. B. in Betrieben, für Ger?tebeschrei-bungen und Betriebsanleitungen, anzuwenden. Dabei sind in diesen Bereichen bereits vorgegebene Bedingungen, wie Rechtsvorschriften und l?ngst eingepr?gte Symbole (Konventionen), durch geeignete ?bergangsregelungen zu berücksichtigen.