Diese ?NORM ist für jenen Bereich der Me?technikanzuwen-den, in dem die Aktivit?t einerProbe durch Z?hlung von Ereig-nissen, die durch den radioaktiven Zerfall bewirkt werden, ermittelt wird. Aufgrund der verwendeten Annahmen sind die Festlegungen dieser ?NORM gültig, wenn die Gesamtzahl der Ereignisse gr??er als 10 ist.
Sie berücksichtigt vor allem den zuf?lligen Charakter des radioaktiven Zerfalls und derZ?hlung der Ereignisse (im allge-meinen Impulsz?hlung). Es wird vorausgesetzt, da?die Me?-dauer klein gegenüber der Halbwertszeit der beteiligten Ra-dionuklide ist und apparative Totzeiten vernachl?ssigbar sind.
ANMERKUNG:
Einflüsse von Probennahme, Probenaufbereitung, Um-rechnungsfaktoren zwischen Ereignisraten (Impuisraten) und Aktivit?ten, sowie Instabilit?ten der Me?anordnung k?nnen unter Verwendung der Regeln für die Kombina-tion von Unsicherheiten (Fehlerfortpflanzung) berücksich-tigt werden, sofern die Wahrscheinlichkeitsdichten dieser Einflu?gr??en durch Poisson- oder Normalverteilungen beschrieben werden k?nnen.
Sinngem?? ist diese ?NORM auch bei Messungen von Gr?-?en anzuwenden, die sich aus der Aktivit?t ableiten lassen, und für Me?verfahren, die sich mittelbar einer Z?hlung der durch radioaktiven Zerfall bewirkten Ereignisse bedienen.