1.1 Diese Norm gilt für Heizkessel mit Gebl?sebrennern bis zu einer Nennw?rmeleistung von 300 kW, die nach den Festlegungen des Kesselherstellers entweder mit Unterdruck (Naturzugkessel) oder mit ?berdruck (?berdruckkessel) im Brennraum betrieben werden.
Für Heizkessel, die nur in offenen Anlagen betrieben werden, gelten besondere Bauanforderungen (Norm in Vorbereitung).
Die Festlegungen dieser Norm gelten für Heizkessel, die auf einem anerkannten Kesselprüfstand zu prüfen sind. Heizkessel nach dieser Norm sind bestimmt für die Beheizung von zentralen Heizungsanlagen, deren W?rmetr?ger Wasser mit einer Temperatur bis 100 °C ist, bei einem maximalen Betriebsdruck von 6 bar. Diese Norm gilt für Heizkessel mit einem eingebauten oder einem angebauten Wassererw?rmer (Speicher- oder Durchlaufwassererw?rmer) nur für die Bauteile des Kessels, die den Betriebsbedingungen des Heizkessels zwangsl?ufig unterworfen sind (Heizungsteil). Die Norm gilt nicht für Gasspezialheizkessel mit atmosph?rischen Brennern, Heizkessel für feste Brennstoffe, ?l- bzw. gasbefeuerte Brennwertkessel, Heizkessel mit ?lverdampfungsbrennern und Niedertemperatur-Kessel, für diese Kessel sind andere und teilweise zus?tzliche Anforderungen zu erfüllen. Anmerkung: Niedertemperatur-Kessel arbeiten gleitend
bis auf 40 °C oder tiefer bzw. werden auf nicht
mehr als 55 °C eingestellt.
1.2 Diese Norm hat den Zweck, die für Heizkessel notwendigen Begriffe, die Bauanforderungen und deren Prüfungen sowie die Kennzeichnung festzulegen.