Diese ?NORM ist als allgemeine Richtlinie für die Pla-nung von neuen Verkaufsst?tten und für Umbauten anzuwenden, um einen sicheren und reibungslosen Betriebs- und Verkaufsablauf sicherzustellen. Sie gilt nicht für die Beurteilung bestehender Verkaufsst?tten.
Für die Errichtung und den Betrieb von Verkaufsst?tten gelten allgemeine gesetzliche Bestimmungen und ge-sonderte standortbezogene beh?rdliche Vorschriften, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Ma?gebend sind insbesondere Vorschriften aus ver-schiedenen Bundesgesetzen, z. B. AAV und die baube-h?rdlichen Vorschriften. Darüber hinaus k?nnen — ab-h?ngig von der Gr??e und Lage der Verkaufsst?tten — von den Bezirksverwaltungsbeh?rden bzw. den Magi-straten weitere Ma?nahmen des Arbeitnehmer-, Kun-den- und Nachbarschaftsschutzes vorgeschrieben wer-den. Dies erfolgt in Form eines gewerberechtlichen Verfahrens (Betriebsanlagengenehmigung), wobei die-ses einen bereits vorhandenen baubeh?rdlichen Kon-sens ver?ndern kann.
Bei jeder Planung sollte auf eine eventuelle sp?tere Umgestaltung Rücksicht genommen werden; dies gilt vor allem für die Situierung von Stiegen, Installationen, Tragkonstruktionen und Portalen.
Im Hinblick auf die besonderen Probleme k?rperbehin-derter und alter Menschen wird empfohlen, die ?NOR-MEN B 1600-1 und B 1600-2 zu berücksichtigen.