Diese ?NORM ist anzuwenden für Herstellung, Transport und Aufstellung einwandiger und doppel-wandiger Beh?lter aus Stahl, die zur oberirdischen Lagerung von Flüssigkeiten bestimmt sind. Sie k?nnen entweder als Einkammer- oder als Mehrkammerbeh?lter ausgeführt sein.
Die Beh?lter dürfen nur allseitig freistehend aufgestellt und mit einem inneren ?berdruck von h?ch-stens 0,5 bar1) betrieben werden.
Unter Nenninhalt im Sinne dieser ?NORM ist jener Rauminhalt zu verstehen, für den ein Beh?lter zu bemessen ist. Der geometrische Beh?lterinhalt entspricht ann?hernd diesem Wert, kann jedoch mit Rücksicht auf die Toleranzen bei der Herstellung des Beh?lters geringfügig von diesem abweichen.
Doppelwandige Beh?lter im Sinne dieser ?NORM sind einwandige Beh?lter aus Stahl, die mit einer flüssigkeitsdichten Au?enwand aus Stahl allseits oder teilweise umschlossen sind.
Der Nutzinhalt eines Beh?lters ist von dem für das jeweilige Medium festgelegten Füllungsgrad, von den Betriebsbedingungen und bei doppelwandigen Beh?ltern von der H?he der Au?enwand ab-h?ngig.