Diese ?NORM wird für landwirtschaftliche Zugmaschinen, insbesondere für deren ruhende und bewegte Teile, die aufgrund ihrer Anordnung oder Gestaltung eine Gefahr darstellen, angewendet. Sie gilt für Fahrzeuge, die erstmals in den Verkehr gebracht werden. Unter ?erstmals in den Verkehr bringen" ist die erstmalige ?bergabe an den Betreiber in ?sterreich zu verstehen.