Die vorliegende ?NORM enth?lt Angaben über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen, welche als erg?nzen-de Festlegungen zur Unterstützung der allgemeinen Grundsatze zur Gefahrenverhütung nach der Kennzeichnungsverordnung - KennV, BGBl. II Nr. 101/1997 im Bereich von Arbeitsst?tten, Baustellen und ausw?rtigen Arbeitsstellen dienen.
Als Arbeitsst?tten gelten zB auch Verkehrs- und Rettungswege, Sozialr?ume, Unterrichtsr?ume, Maschinenr?ume und Lagerbereiche.
Als Sicherheitskennzeichen im Sinne dieser ?NORM gelten
- Verbotszeichen,
- Warnzeichen,
- Gebotszeichen,
- Rettungszeichen und
- Brandschutzzeichen für Material und Einrichtungen zur Brandbek?mpfung.
Für zus?tzliche Aussagen gibt es
- Zusatzzeichen und
- Hinweiszeichen; Verhalten im Brandfall.
In Erg?nzung zu der vorliegenden ?NORM Z 1000-1 sind in
?NORM Z 1000-2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen aufgenommen.
Die zwei Teile der ?NORM Z 1000 sind daher auch gemeinsam anzuwenden.
Nicht behandelt sind Zeichen für die ?ffentlichkeit und den Stra?enverkehr sowie die Kennzeichnung gef?hrlicher Güter für den Transport zu Wasser, zu Lande und in der Luft. Rechtsvorschriften über die Kennzeichnung von Stoffen, Gefahren, Ger?ten u. dgl. werden durch die Festlegungen dieser ?NORM nicht berührt.
Bei Verwendung dieser Kennfarben und Kennzeichen ist insbesondere auf die Dauerhaftigkeit des Werkstoffes in Hinblick auf den Anbringungsort und die einschl?gigen gesetzlichen Bestimmungen zu achten.
Bei Verwendung von Hinweisschildern und Hinweiszeichen anderer Art ist darauf zu achten, da? eine Verwechslungsm?glichkeit mit den Kennzeichen gem?? dieser ?NORM weitestgehend ausgeschlossen ist.