Diese ?NORM ist dann anzuwenden, wenn bei der Planung von Anlagen der Zementindustrie auf die Emissionen luftverunreinigender Stoffe Bedacht genommen werden mu? und Begrenzungen dieser Emissionen festzulegen sind.
Diese ?NORM ist stets im Zusammenhang mit der ?NORM M 9450 anzuwenden.
Eine generelle Anwendbarkeit dieser ?NORM auf bestehende Anlagen (Altanlagen) kann nicht vorausgesetzt werden. Unter Berücksichtigung des technischen Zustandes der Altanlagen und der Betriebsverh?ltnisse - einschlie?lich betriebswirtschaftlicher Gegebenheiten - ist die Anwendbarkeit dieser ?NORM im Einzelfall zu prüfen.