Diese ?NORM stellt eine Erg?nzung zur ?NORM B 4600 Teil 4 ?Stabilit?tsnachweis; Grundf?lle" dar. Der Spannungsnachweis nach Theorie 2. Ordnung darf den Stabilit?tsnachweis ersetzen. Er ist immer durchzuführen bei Tragwerken, die auf Grund der Verformung ein nicht lineares Anwachsen der Beanspruchungen zeigen (z. B. Bogen, Schr?gseilbrücken), wenn nach Beurteilung der Berech-nung nach Theorie 1. Ordnung festgestellt wird, da? die am verformten System durch die Normal-kr?fte bewirkten Momente die Spannungen um mehr als 5 % vergr??ern würden.