Diese ?NORM ist für die Probenahme von Braun- und Steinkohlen in natürlichem Gesteinsverband, als Haufwerk, als teilaufbereitetes Zwischenprodukt und als vollaufbereitetes Endprodukt sowie für die Probenahme aller Arten von Koks anzuwenden.
Briketts und staubf?rmige Brennstoffe sind nicht Gegenstand dieser ?NORM.