Diese ?NORM enth?lt Festlegungen für die Gestaltung graphischer Symbole und Schilder, die zur Kennzeichnung schlagwettergeschützter und explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel (nach ?VE-E 70 und ?VE-E 71) dienen. Werden die graphischen Symbole dieser ?NORM direkt für die Anfertigung von Schildern verwendet, ist das Urbild (siehe Anhang) heranzuziehen. Die nachstehen-den Bilder 1 bis 5 dienen nur zur Darstellung der Bema?ung.
Für die Anwendung der Symbole und Schilder sind die Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzes, die jeweils geltende Elektrotechnikverordnung und die einschl?gigen elektrotechnischen Sicherheits-vorschriften und Vorschriften über Normalisierung und Typisierung (SNT-Vorschriften) zu beachten.