Diese ?NORM ist anzuwenden auf
(1) Roh?le, flüssige Mineral?lerzeugnisse, z. B. Kraftstoffe, Spezial- und Testbenzine, Heiz?le, Petroleum und flüssige Schmierstoffe (siehe Abschnitt 7).
(2) Salbenartig-konsistente und feste Mineral?lerzeugnisse, z. B. Schmierfette, Vaseline und Paraffine (siehe Abschnitt 8), einschlie?lich solcher, die sich durch Erw?rmen ohne ?nderung der Eigenschaften in eine Flüssigkeit umwandeln lassen (siehe Abschnitt 8).
1.2 Diese ?NORM ist anwendbar für Prüfgut, das den Füllinhalt eines oder mehrerer Beh?lter bildet. Die Be-h?lter dürfen sich nach Art und Beh?ltergr??e unterscheiden und ganz oder teilweise gefüllt sein.
Das Prüfgut darf sich im Zustand der Ruhe befinden oder als str?mendes Prüfgut vorliegen. Ein ruhendes Prüf-gut im Sinne dieser ?NORM liegt vor, wenn jeglicher Zu- und Abflu? zum und vom Beh?lter unterbunden ist. Ein str?mendes Prüfgut im Sinne dieser ?NORM liegt vor, wenn das Prüfgut in einer Transportleitung oder aus dem Ablaufstutzen eines Beh?lters flie?t.
Salbenartig-konsistente und feste Mineral?lerzeugnisse dürfen nicht aus dem Herstellungsgef?? (Kessel, Rührwerk, Abkühlschale) entnommen werden, sondern nur aus den Gebinden. Weist das Prüfgut eine schmierfett?hnliche Beschaffenheit auf, ohne da? es ein Schmierfett ist (mikrokristallines Wachs, Weich-bitumen), so ist die Probenahme aus dem Herstellungsgef?? gestattet.
1.3 Diese ?NORM ist nicht anwendbar für die Probenahme von:
— bitumin?sen Bindemitteln (siehe EN 58),
— Schmier?len aus Verbrennungskraftmaschinen (siehe DIN 51 574),
— Flüssiggas (siehe ISO 3170/1975),
— festen Brennstoffen (siehe DIN 51 701 Teile 2 bis 4),
— gasf?rmigen Brennstoffen, Schutz- und Verbrennungsgasen (siehe DIN 51 853),
— Spezialprodukten wie Isolier?le.