Diese ?NORM enth?lt die Anforderungen an graphische Symbole für die ?ffentlichkeitsinformation, die in Au?en- und Innenr?umen, an ?ffentlich zug?nglichen Orten, in Druckwerken oder in Berei-chen, die vorwiegend der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Touristik oder dgl. dienen, zum Zweck der Information vorgesehen sind.
Um eine m?glichst eindeutige und einheitliche Informationsvermittlung auf breiter Basis sicherzu-stellen, ist diese ?NORM nach M?glichkeit auch in anderen Bereichen, wie z. B. in Betrieben, für Ger?tebeschreibungen und Betriebsanleitungen, anzuwenden. Dabei sind in diesen Bereichen bereits vorgegebene Bedingungen, wie Rechtsvorschriften und l?ngst eingepr?gte Symbole (Konventionen), durch geeignete ?bergangsregelungen zu berücksichtigen.