Diese ?NORM enth?lt die Anforderungen an Symbole, die in Au?en- und Innenr?umen, an ?ffentlich zug?nglichen Or-ten, in Druckwerken oder in Bereichen, die vorwiegend der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Touristik oder dergleichen dienen, zum Zweck der Information der ?ffentlichkeit vorgesehen sind.
Um eine m?glichst eindeutige und einheitliche Informationsvermittlung auf breiter Basis zu erm?glichen, ist diese ?NORM nach M?glichkeit auch in anderen Bereichen, wie zB in Betrieben, für Ger?tebeschreibungen und Betriebsanlei-tungen, anzuwenden. Dabei sind in diesen Bereichen bereits vorgegebene Bedingungen, wie Rechtsvorschriften (zB Stra?enverkehrsordnung) und l?ngst eingepr?gte Symbole (Konventionen) durch geeignete ?bergangsregelungen zu berücksichtigen.