Diese ?NORM enth?lt Festlegungen für die Ausrüstung von Verkehrslichtsignalanlagen (im Sinne der Stra?enverkehrsordnung) mit ?berwachungseinrichtungen.
Diese ?NORM mu? auf Anlagen, die zur wechselweisen Durchschleusung des Fahrzeug Verkehrs im Baustellenbereich dienen, nicht angewendet werden.