Diese ?NORM enth?lt Bestimmungen für Dosimeter mit Ionisationskammern zur Messung von Photonen-strahlung mit Grenzenergien von 5 keV bis 50 MeV und Elektronenstrahlung mit Anfangsenergien von 1 MeV bis 50 MeV, für einen Bereich der Energiedosis und der Kerma von etwa 10-2 Gy bis 102 Gy (1 rd bis 104 rd) oder der lonendosis von 2,58 ? 10~4 C/kg bis 2,58 C/kg (1 R bis 104 R) und für einen Bereich der Energiedosis-leistung und der Kermaleistung von etwa 10-4 Gy/s bis 1 Gy/s (10-2 rd/s bis 102 rd/s) oder der lonendosis-leistung von 2,58 ? 10~6 A/kg bis 2,58 ? 10~2 A/kg (10-2 R/s bis 102 R/s) im Rahmen der Strahlentherapie.
Die ?NORM enth?lt Bestimmungen für Dosimeter, die hinsichtlich ihrer Me?unsicherheit entweder der Referenzklasse oder der Gebrauchsklasse (siehe 3.1.2 und 3.1.3) angeh?ren und die zur Messung im Strah-lungsfeld in Luft oder im Phantom bestimmt sind.
Dosimeter für spezielle Anwendungen, zum Beispiel Monitordosimeter, sind nicht Gegenstand dieser ?NORM.