Diese ?NORM beschreibt Methoden für die Bestimmung von
Orthophosphat (siehe Abschnitt 3)
Orthophosphat nach Extraktion (siehe Abschnitt 4)
hydrolysierbarem Phosphat und Orthophosphat (siehe Abschnitt 5)
Gesamtphosphor nach Aufschlu? (siehe Abschnitt 6)
Die Methoden sind auf alle Wasserarten einschlie?lich Meerwasser und Kl?ranlagenabl?ufe anwendbar. Ohne Verdünnung der Proben k?nnen Phosphorkonzentrationen im Bereich von 0,005 mg/1 bis 0,8 mg/1, ausgedrückt als Phosphor, bestimmt werden.
Ein Extraktionsschritt gestattet es, niedrigere Phosphorkonzentrationen — Nachweisgrenze bei etwa 0,0005 mg/1 — zu bestimmen.
Bekannte St?rungen sind im Anhang angeführt. Es ist m?glich, da? es noch andere gibt, dies ist gegebenenfalls zu überprüfen.