Diese ?NORM enth?lt Mindestanforderungen an Anlagen zur Desinfektion und Oxidation von Trinkwasser und Betriebswasser unter Verwendung von Chlordioxid. Bezüglich der Verwendung von Chlordioxid zur Badewasserdesinfektion wird auf das BGBl. Nr. 495/1978 (Verordnung über Hygiene in B?dern) hingewiesen, welche Chlordioxid nicht zul??t.