1.1 Diese Internationale Norm legt die grunds?tzlichen Erfordernisse für die Spezifikation und die Prüfung von ISO-Plattformen Reihe 1, Teil 5, mit den Bezeichnungen 1 A, 1 B, 1 C und 1 D fest, die innerhalb bestimmter Begrenzungen (sie k?nnen beispielsweise in beladenem Zustand nicht gestapelt oder mit konventionellen Lastaufnahmemitteln von oben gehoben werden) für den internationalen Austausch und für den Transport auf Stra?e, Schiene und Wasser geeignet sind, einschlie?lich dem Austausch zwischen diesen Transportarten.
Die durch diese Internationale Norm betroffenen Ger?te sind als eine beladbare Plattform ohne irgendeinen Aufbau, jedoch von gleicher L?nge und Breite wie die Basis eines Containers der Reihe 1, und mit oberen und unteren Eckbeschl?gen versehen, die in der Draufsicht an der gleichen Stelle angeordnet sind, wie bei anderen Containern der Reihe 1, definiert, so da? einige der gleichen Veranke-rungs- und Hebevorrichtungen verwendet werden k?nnen.
1.2 Diese Norm bezieht sich auf folgende Containerarten:
1.3 Die Kennzeichnung dieser Plattformen mu? dsn Grunds?tzen entsprechen, die in ISO 790 und ISO 2716 1) für die Kennzeichnung und Identifizierung von Containern der Reihe 1 enthalten sind.