Diese ?NORM ist für radioaktive Abf?lle anzuwenden, die in Krankenh?usern, Forschungslaboratorien, Versuchsanstal-ten, Industriebetrieben u. dgl. anfallen.
Diese ?NORM gilt nicht für radioaktive Abf?lle aus Wieder-aufbereitungsanlagen für nukleare Brennstoffe. Gasf?rmige radioaktive Stoffe und Aerosole sind, soweit sie nicht in eine der Abfallkategorien gem?? 4.1.1 übergeführt werden k?n-nen, von dieser ?NORM ausgenommen. Ihre Behandlung bleibt dem beh?rdlichen Genehmigungsverfahren vorbe-halten.