1.1 Zweck
Flüssige Brennstoffe müssen mit Sicherheitsabsperreinrichtungen absperrbar sein, die z. B. als Selbststellger?te oder Schnellschlu?vorrichtungen ausgeführt sind. Deren Zuverl?ssigkeit ist durch Typprüfungen nach dieser Norm nachzuweisen. Falls erforderlich, k?nnen auch andere Prüfmethoden vereinbart werden.
1.2 Anwendungsbereich
Diese Europ?ische Norm enth?lt sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen für Sicherheitsabsperreinrichtungen in Feuerungsanlagen, die den Durchflu? nachstehend genannter Brennstoffe beim ?ffnen unverz?gert oder verz?gert freigeben und beim Schlie?en unverz?gert dicht absperren.
Die vorliegende Norm gilt für den Einsatz von Heiz?len. Für andere flüssige Brennstoffe k?nnen die Prüfma?nahmen von Fall zu Fall zwischen Hersteller und Prüfstelle vereinbart werden.
Die Norm gilt gleichfalls für Sicherheitsabsperreinrichtungen, die Bestandteil von Ger?ten mit anderen Funktionen sind, z.B. ?lpumpen. In diesem Fall gelten die Prüfverfahren nur für die Teile oder Bauteile der Einrichtung, welche die Sicherheitsabsperreinrichtung bilden, d.h. für die Teile, welche für die Schlie?funktion erforderlich sind.
1.3 Verweisungen auf andere Normen
CENELEC Harmonisierungsdokument 365 S2 lEC-Publi-kation 529 (1976) Klassifizierung von Schutzarten durch Abdeckungen mit Nachtrag Nr. 1 (1978).