Diese ?NORM ist auf R?umlichkeiten anzuwenden, in denen mit offenen radioaktiven Stoffen umge-gangen wird, wobei Arbeitspl?tze der Type A ausgenommen werden. Sie behandelt Regeln und Richt-linien für die Ausstattung dieser R?ume mit den notwendigen Hilfsmitteln für Dekontaminierungs-zwecke. Der Fall der gro?r?umigen Verstrahlung im Sinne der §§ 37 und 38 des Strahlenschutzgesetzes ist in dieser ?NORM nicht berücksichtigt.