Diese ?NORM ist anzuwenden für Sonderbauarten von Gasflaschenventilen für medizinische Ger?te mit Gasflaschen bis maximal 3 I Nenninhalt (Probedrücke bis maximal 300 bar) und konischem Einschraubstutzen (PIN-Index-System).
Vorzugsweise sind jedoch auch in der Medizintechnik Gasflaschenventile mit Seitenstutzen gem?? ?NORM M 7390 Teil 2 anzuwenden.
Gasflaschenventile nach dieser ?NORM gelten gem?? Dampfkesselverordnung — DKV1) als Absperrorgane von Gasflaschen (Druckbeh?lter der Gruppe II, Versandbeh?lter) — im folgenden kurz Flaschen genannt —, die zum Transport von verdichteten oder unter Druck verflüssigten Gasen dienen.
In der vorliegenden ?NORM werden jene Gase und Gasgemische behandelt, die derzeit in der Medizintechnik üblicherweise in Verwendung stehen.
Die Einordnung dieser Gase und Gasgemische gem?? ?NORM M7390 Teil 1 und Gaseliste der DKV ist aus 2.1, Tabelle 1, ersichtlich.
Angaben über technische, chemische und physikalische Daten der Gase und Gasgemische sind in ?NORM M 7390 Teil 1 enthalten.
Gasflaschenventile mit konischem Einschraubstutzen und Seitenstutzen für Probedrücke über 300 bar bis 450 bar sind in ?NORM M 7390 Teil 3 behandelt.