Diese Europ?ische Norm beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung des Flammpunktes von Mineral?lerzeugnissen und anderen Flüssigkeiten mit Flammpunkten über + 5 °C und unter 65 °C bei Verwendung des Ger?tes nach Abel-Pensky. Das Untersuchungsverfahren kann, wie beschrieben, auch unter + 5 °C angewendet werden. In diesem Fall mu? jedoch mit wesentlich gr??eren Prüffehlern als in Abschnitt 8.3 angegeben gerechnet werden.
In einigen europ?ischen L?ndern wird der Bereich, in dem das Abel-Pensky-Verfahren angewendet werden darf, durch heimische Gesetzgebung bestimmt. In diesen F?llen, vorausgesetzt der gesetzlich vorgeschriebene Bereich liegt innerhalb der obigen Grenzen, kann diesem Abschnitt eine Notiz über die Begrenzung des Anwendungsbereiches hinzugefügt werden.
Das beschriebene Verfahren ist nicht anwendbar für viskose oder inhomogene Mischungen oder L?sungen wie etwa Lacke, Farben oder Klebstoffe.
Neben anderen Gr??en ist der Flammpunkt ein Kriterium für die Entflammbarkeit einer brennbaren Flüssigkeit, wenn diese durch eine Flamme entzündet wird. Er gibt daher einen Anhalt zur Beurteilung dieser Flüssigkeiten hinsichtlich ihrer Explosions- oder Feuergef?hrlichkeit. Die Einteilung brennbarer Flüssigkeiten in verschiedene Gefahrklassen bei Transport und Lagerung beruht auf ihrem Flammpunkt. Die Ermittlung des Flammpunktes erm?glicht in manchen F?llen den Nachweis auf Beimischungen.