Diese ?NORM ist in Erg?nzung zur Strahlenschutzverordnung für die Errichtung von R?ntgenanlagen zur medizinischen Anwendung mit Nennspannungen bis 300 kV anzuwenden, wobei unter Nennspannung der R?ntgeneinrichtung im Sinne dieser ?NORM die h?chste beim Betrieb einstellbare R?ntgenr?hrenspannung zu verstehen ist. Alle den Strahlenschutz beeinflussenden ?nderungen an bestehenden R?ntgenanlagen müssen ebenfalls den Festlegungen dieser ?NORM ent-sprechen.
ANMERKUNG:
Beispiele für den Strahlenschutz beeinflussende ?nderungen sind in ?NORM S 5214:1998-02, Abschnitt 1.2 angeführt.