Technical aids for visually impaired and blind persons - Tactile ground surface indicators Aides techniques pour personnes faibles de vue et aveugles - Indicateurs tactiles au sol
1.1 Diese ?NORM ist bei der Kennzeichnung von Wegen mit taktilen Bodeninformationen für sehbehinderte und blinde Menschen anzuwenden.
1.2 Taktile Bodeninformationen mit Farbkontrast zu den umgebenden Bodenfl?chen sind überall dort erforderlich, wo sehbehinderte und blinde Menschen mit den vorhandenen Anlagen und Baulichkeiten keine ihren F?higkeiten zug?nglichen verl??lichen Informationen erhalten, um unabh?ngige, selbst?ndige und eigenverantwortliche Entscheidungen sicher treffen zu k?nnen.
1.3 Auf Gehwegen sollten taktile Bodeninformationen als Orientierungshilfe nur bei komplexen Verkehrssituationen zum Einsatz kommen, zB bei Kreuzungen mit erh?htem Verkehrsaufkommen und/oder hohem Ger?uschpegel, zur ?berquerung gro?er, weitl?ufiger Pl?tze, zur Verbindung von Verkehrsanlagen mit Bus-, Eisenbahn- und Stra?enbahnhaltestellen oder Taxistandpl?tzen sowie dort, wo es nicht m?glich ist, sich mittels vorhandener Orientierungshilfen (Randsteine, Mauerbrüstungen, Gel?nder, Handl?ufe, Rasenkanten, Rasenkantensteine, Rigolgitter, H?usern etc.) oder durch Schallreflexion zurecht zu finden.
ANMERKUNG:
Diese ?NORM sollte die Grundlage für Standorts- und bauwerksbezogene Planungen darstellen. Bei konkreten
Planungen wird die Erstellung eines einheitlichen Leitsystems empfohlen, damit die Betroffenen nicht bei jeder
Verkehrsanlage von Mobilit?tstrainern oder sachkundigen Personen auf eine andere Systematik eingeschult werden
müssen.
Diejenigen Verkehrsanlagen oder ?ffentlichen Geb?ude, die mit taktilen Bodeninformationen ausgestattet werden, sollten von den zust?ndigen Beh?rden bzw. von den Stra?enerhaltern und Verkehrsbetrieben gemeinsam mit den Vertretern der betroffenen Personenkreise (Selbsthilfegruppen der sehbehinderten und blinden Menschen und deren Fachleute) ausgew?hlt werden.
Bei Neu-, Zu- und Umbauten sollten diese Zusatzeinrichtungen unter Einbeziehung der betroffenen Personenkreise geplant und errichtet werden.