Diese ?NORM ist grunds?tzlich nur für Heizungsanlagen mit flüssigen W?rmetr?gern anzuwenden, für die nach den einschl?gigen gesetzlichen Regelungen Heizr?ume und/oder Brennstofflagerr?ume erforderlich sind, und deren W?rmetr?gertemperatur kleiner als 110 °C ist. Diese Norm soll dazu dienen, jene R?umlichkeiten und Einrichtungen in ausreichendem Ma?e zur Verfügung zu stellen, die für die im Zusammenhang mit dem Brandschutz von Heizungsanlagen erforderliche Bedienung und Sicherheit notwendig sind.